Fast vergessen scheinen die Stimmen im Lockdown im Frühjahr, die den Kirchen vorwarfen, sich nicht vehement genug gegen die Schließung der Kirchen für Gottesdienste und das Besuchsrecht in Altenheimen und Krankenhäusern eingesetzt zu haben.
Im ersten verschärften Teillockdown im Landkreis Berchtesgadener Land kehrte sich die Argumentation um. Es wurde gefragt, warum Gottesdienste weiter stattfinden können, anderes aber geschlossen werden muss.
Nun leben wir erneut in einem bundesweiten Lockdown. Neben Gottesdiensten dürfen auch die Seelsorgerinnen und Seelsorger weiterhin in den meisten Fällen Kranke in den Kliniken und Menschen in den Senioreneinrichtungen besuchen – natürlich unter Einhaltung strengster Hygienevorschriften und der Abstandsregeln.
Das ist wichtig, denn der Mensch ist nicht nur ein körperliches Wesen, sondern auch zutiefst geistig und geistlich. Zur Gesundheit gehören Leib und Seele. Natürlich muss in den jetzigen Zeiten ganz besonders auf die körperliche Gesundheit geachtet, um zu verhindern, dass sich Menschen mit dem Virus anstecken.
Zugleich gab es aber aus dem ersten Lockdown im Frühjahr, als jeglicher Besuch untersagt war, die Erfahrung, dass das für manch einen Bewohner oder eine Bewohnerin einer Senioreneinrichtung zu körperlichen Beschwerden führte und es sie im wahrsten Sinne des Wortes krankmachte. Ähnliches kann ich mir bei Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern vorstellen. Und nicht zu vergessen: Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Mitarbeitenden in Kliniken und Senioreneinrichtungen.
„Der Mensch lebt nicht vom Brot allein, sondern von einem jeden Wort, das aus dem Mund Gottes geht“ (Evangelium nach Matthäus, Kapitel 4, Vers 4). So hat es Jesus einmal ausgedrückt.
Daher ist es gut, dass in diesem erneuten Lockdown darauf geachtet wird, dass zumindest ein Besuch am Tag möglich ist mit negativem Corona-Text der besuchenden Personen.
Und es ist wichtig, dass die Seelsorge stattfinden kann, damit der Geist gestärkt wird. Spiritualität ist im Menschen angelegt. Sie gehört zur Person und Persönlichkeit. Daher geht es hier in erster Linie nicht um ein Recht der Kirchen, sondern um ein Grundrecht zum Schutz der einzelnen Menschen, das auch und vor allem in Krisen gewahrt werden muss natürlich im angemessenen Umfang, um Ansteckungsgefahren zu minimieren und genug Krankenhausbetten mit dem entsprechenden Personal zu haben.
Somit leistet Seelsorge einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Sie trägt zur Heilung bei und sie gibt Kraft, mit den Hygiene- und Abstandsregeln zu leben.
Vom Sorgen um die Seele
